Wasserschaden – Was zahlt die Versicherung?

Kategorien: Feuchtigkeitsursachen

Eine Frage, mit der sich in diesem schon viele betroffene Menschen beschäftigt haben.

In den letzten Jahren höre ich vermehrt von Wetterextremen auf unserem Globus. Die Auswüchse des Wetters sind extremer geworden und es sind selbst Orte betroffen, die vorher nie in Gefahr waren. Die Folgen von Stürmen und überfluteten Ufern, können für Menschen und ihr Zuhause verheerende Folgen haben.

Viele Menschen in Deutschland haben gerade in den letzten Wochen mit den Folgen von Unwettern, starken Regenmassen, Gewittern, aber auch große Trockenheit in Teilen des Landes zu kämpfen. Beides macht den Menschen und Landwirten zu schaffen.

Gefühlt ist Deutschland schon seit den Osterwochen besonders von Wetterextremen betroffen. Ich selbst habe es dieses Jahr erlebt. An dem langen Wochenende war freitags noch blauer Himmel, Sonnenschein und ich saß mehrere Stunden draußen mit Sonnenbrille und leckerem Latte Macchiato. Keine 24 Stunden später am Samstag, brach dann der Winter wieder ein und der Schnee hörte bis Sonntagmorgen nicht mehr auf. Von Sonne und blauem Himmel war nichts mehr zu sehen, stattdessen eine ungefähr 5 cm dicke Schneedecke. Die Turnschuhe und Sonnenbrille wurden gegen dicke Boots und Stirnband eingetauscht.

Wetterextreme und vermehrter Niederschlag hinterlassen einen erheblichen Wasserschaden in unserem Zuhause. Aus dem Naturgefahrenreport 2017 geht hervor, dass sich die Schäden durch Starkregen in den letzten Jahren verzehnfacht haben. Die veröffentlichten Zahlen des Gesamtverbandes der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV) sprechen für sich. Versicherer leisteten im Jahr 2017 rund 2 Milliarden Euro für Sturm- und Starkregenschäden, die durch die Naturereignisse verursacht wurden. Aber was übernimmt die Versicherung bei einer Wasserschadensanierung und was müssen Sie beachten?

Für die Regulierung von Wasserschäden kommen in der Regel entweder die Hausratversicherung, die Wohngebäude- oder die Haftpflichtversicherung auf. Dafür müssen zuerst die Ursache und der Verursacher ermittelt werden.

Welche meiner Versicherungen übernimmt welchen Schaden?

Hausratversicherung = Nasses Inventar

Mit der Hausratversicherung ist das nasse Inventar wie Textilien, Möbel, Bodenbeläge oder auch Elektrogeräte versichert. Zu beachten ist, dass es sich hier nur um durch eine Leckage entstandenen Schaden handelt. Sind Sie Besitzer eines Aquariums oder eines Wasserbetts, sollten Sie unbedingt prüfen, ob mögliche Wasserschäden dadurch abgedeckt sind.

Wohngebäudeversicherung = Gebäudesubstanz

Wasserschäden am Haus wie Wände und Boden werden durch diese abgedeckt. Dazu zählt auch fest verbautes Inventar wie Dusche, Toilette oder Heizungsanlage. Die Wohngebäudeversicherung greift nur bei bewohnten Gebäuden, also nicht im Rohbau, bei Renovierungs- und Sanierungsmaßnahmen in leerstehenden Häusern. Hier empfehle ich eine separate Bauleistungsversicherung abzuschließen.

Privat-Haftpflichtversicherung = Schäden bei Dritten

Werden bei einem Wasserschaden Dritte in Mitleidenschaft gezogen, kommt die private Haftpflichtversicherung für den entstandenen Schaden auf. Dabei wird vorausgesetzt, dass kein fahrlässiges Verhalten oder versäumte Wartungsarbeiten vorliegen.

Darüber hinaus gibt es Wasserschäden durch Naturgewalten. Sie zählen zu den Elementarschäden und müssen in der Regel separat abgesichert werden. Wer diesen Schutz beanspruchen möchte, sollte seine Hausrat- oder Wohngebäudeversicherung um eine Elementarschadendeckung erweitern, z.B. gegen Schneelawinen oder Überschwemmungen, wenn Sie in einem gefährdeten Gebiet wohnen (Elementarschadenversicherung).

„Wir betreuen unsere Kunden als ISOTEC-Fachbetrieb ganzheitlich und bieten ihnen zu der sicheren Trocknung, weitere Maßnahmen zur Schimmelschadenbeseitigung und Abdichtungslösungen an“, so Jürgen Münch, ISOTEC-Partner in der Region Viernheim, Heidelberg und Umgebung. „Wir raten unseren Kunden, sich erst bei ihrer Versicherung zu informieren, ob diese einen eigenen Sachverständigen schicken und ob sie mit eigenen Firmen die Schadensregulierung vornehmen, bevor sie selbst aktiv auf Fachbetriebssuche gehen.“

Wasserschaden der Versicherung melden, so geht´s:

  1. Sofortmaßnahmen wie Wasserzufuhr, Stromversorgung abstellen, Inventar retten und Wasser abpumpen.
  2. Schadensmeldung bei der Versicherung sofort, und nach Absprache einen Fachmann zur Wasserschadensanierung beauftragen.
  3. Den Schadenswert mit detaillierten Fotos und Kaufbelegen dokumentieren.

Über die Autorin:

Sandra Frielingsdorf

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