Wie funktioniert der Sanierungs-Bonus vom Staat für Handwerksleistungen?

Kategorien: Schimmelpilz, Außenabdichtung, Innenabdichtung, Horizontalsperre, Innendämmung, Betonsanierung, Fachplaner / Architekt

Die öffentliche Hand öffnet die Geldbörse und zahlt ihre Sanierungsrechnung mit. Seit 2009 erhalten Eigenheimbesitzer einen Steuerbonus von bis zu € 1.200 vom Staat.

In 2006 eingeführt und ab 2009 erhöht, sind die Sanierungskosten für selbstgenutzte Immobilien in der Einkommensteuer-Erklärung anzugeben und werden bis zu € 1.200 vom Finanzamt rückerstattet.

Wer kommt in den Genuss des Geldsegens?

Der Staat gewährt das Geld Eigentümern, die Ihr Einfamilienhaus oder eine Eigentumswohnung selbst nutzen und dort leben.

Wie viel Geld gibt der Staat dazu?

Für Sanierungsleistungen gibt es maximal 20% von € 6.000. Die Höchstförderung beträgt also netto € 1.200 (20% von € 6.000 = € 1.200).

Der Sanierungsbonus erfasst sämtliche Arbeitskosten, nicht aber die Materialkosten. Er kann zusätzlich zum Steuerbonus für haushaltsnahe Dienstleistungen (Reinigungskräfte, Pflege, etc.) geltend gemacht werden. Es findet aber keine Aufrechnung statt. Beide Boni sind nebeneinander voll erstattungsfähig.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Dem Finanzamt muss eine Sanierungsrechnung mit ausgewiesener Mehrwertsteuer vorgelegt werden. Da die Materialkosten nicht erstattet werden, müssen die Arbeitskosten separat ausgewiesen werden.

Wichtig: Auch die Mehrwertsteuer ist in Höhe der Arbeitskosten erstattungsfähig und sollte deshalb gesondert aufgeführt sein.

Durch einen Bankbeleg oder Kontoauszug muss belegt werden, dass die Rechnung bezahlt worden ist.

Wann wird der Sanierungsbonus nicht gewährt?

Der Bonus entfällt, wenn die Aufwendungen bereits anders, z.B. als Betriebsausgaben, Werbungskosten, etc., geltend gemacht wurden.

Ein konkretes Sanierungsbeispiel:

Wir sanieren Ihr Haus für ein gesundes Wohnklima. Die Rechnung beträgt € 5.000 zzgl. 19% MwSt. (€ 950) Die Materialkosten belaufen sich auf € 1.500, die Arbeitskosten auf € 3.500.

Die Arbeitskosten zzgl. der anteiligen MwSt. sind erstattungsfähig. € 3.500 + 19 % MwSt. = € 4.165 können beim Finanzamt geltend gemacht werden.

Das Finanzamt erstattet Ihnen davon 20 % also in Summe € 833. Nicht schlecht!

Welche Erfahrungen haben Sie mit dem Sanierungsbonus gemacht. Gab es schon einmal Schwierigkeiten beim Finanzamt?

 

Über den Autor

Lars Bobach

Sachverständiger für Feuchtigkeitsschäden an Gebäuden (DHBV)

 

Ich habe meinen ISOTEC-Fachbetrieb 2004 gegründet.  Meine jahrelange Erfahrung im Bereich Feuchtigkeits- und Schimmelpilzsanierung gebe ich hier im ISOTEC-Blog weiter. Die vielen erfolgreichen und nachhaltigen Sanierungen sprechen für die ISOTEC-Gruppe und die individuellen Sanierungskonzepte, die dahinter stecken.