Gewährleistung - Fallstricke

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Gewährleistung - Fallstricke

Seit einigen Jahren müssen Handwerksbetriebe mit privaten Kunden einen Werkvertrag nach BGB abschließen. Dieser beinhaltet meist eine 5-jährige Gewährleistungszeit.

1. BGB-Vertrage vs. VOB-Verträge:

Viele Handwerksbetriebe schließen einen VOB-Vertrag ab. Grund hierfür kann zum einen Unwissenheit sein, zum anderen beinhaltet ein VOB-Vertrag lediglich 4 Jahre Gewährleistung auf die erbrachten Leistungen. Dies ist ein Nachteil für den Kunden. In der Regel dürften diese Verträge jedoch unwirksam sein, da ein Vertrag nach BGB abgeschlossen werden muss.

2. Verlängerung der Gewährleistung:

a) Oft werden längere Gewährleistungszeiträume oder Garantien angeboten. Diese sollten genau geprüft werden. Vielfach hat sich herausgestellt, dass verlängerte Garantien dem Kunden nichts bringen. Grund hierfür ist häufig, dass es die Firma nach wenigen Jahren, wegen einer Insolvenz, nicht mehr gibt. Dann kann der Kunde keinen Gewährleistungsanspruch mehr geltend machen. Er bleibt in diesem Fall auf allen Kosten sitzen, die für die Behebung des Mangels anfallen.

b) Häufig beinhaltet die verlängerte Garantie keine Gewährleistung gemäß BGB. Die Gewährleistung gemäß BGB beinhaltet die Pflicht zur Nachbesserung mangelhafter Leistungen nach der Abnahme. Diese Nachbesserungspflicht umfasst alle Kosten, die für die Beseitigung eines Mangels anfallen. In vielen Fällen beinhalten verlängerte Garantien diverser Firmen jedoch nicht alle Kosten einer Nachbesserung.

Oft werden nur die Materialkosten von der Firma übernommen. Auf den Personalkosten bleibt der Kunde dann sitzen. Diese können deutlich höher sein als die Materialkosten. Der Vorteil für den Kunden ist daher sehr gering.

3. Prüfung der Bedingungen:

Der Kunde sollte also immer prüfen, wie lange es die ausführende Firma schon gibt und ob eine Gewährleistung gemäß BGB eingeräumt wird oder ob es sich um eine "abgespeckte" Garantie der Firma handelt.

Wirklich verlässlich sind nur Gewährleistungen von Firmen, die seit vielen Jahren existieren und die volle Gewährleistung gemäß BGB einräumen. Wir bieten oft eine verlängerte Gewährleistung (10 Jahre) gemäß BGB an. Wir sind seit 2006 im Großraum Rheinhessen tätig.

Das bietet Ihnen einen wirklichen Mehrwert.